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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen der LKV (Lungauer Kulturvereinigung) und dem Kunden (Kartenbesitzer / Workshopteilnehmer)

1. Kartenbestellung, -verkauf

1.1. Mit der Kartenbestellung bzw. dem Kauf bzw. der Überweisung des Kartenpreises / Nenngeldes von Workshops bei der LKV akzeptiert der Kunde die AGB des Veranstalters.

1.2. Eventuelle Kartenbestellungen von der Homepage unter Verwendung eines bereitgestellten Online-Formulars werden von unserem Kartenvorverkauf entgegengenommen und sind schriftlichen Bestellungen gleichwertig.

1.3.Der Vorverkaufspreis VVK gilt ausnahmslos im Vorverkauf und NICHT bei reservierten Karten, welche erst an der Abendkassa abgeholt und bezahlt werden.

1.4. Die Abendkasse ist eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn für Sie geöffnet. Reservierte Karten müssen spätestens eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn abgeholt werden, ansonsten werden sie an der Abendkassa verkauft.

1.5. Gekaufte Karten können weder zurückgegeben noch umgetauscht werden, Nenngelder für Workshops werden bei Nichtteilnahme nicht zurückerstattet.

1.6. Beim Erhalt der Eintrittskarte sind die Kartenaufdrucke (Vorstellung, Preisgruppe, Datum, Uhrzeit) sofort zu überprüfen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.

1.7. Für in Verlust geratene Eintrittskarten wird seitens des Veranstalters kein Ersatz gewährt.

1.8. Der Erwerb von Eintrittskarten zum Weiterverkauf ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Auch auf dem Veranstaltungsgelände ist ausschließlich der Veranstalter bzw. eine von ihm beauftragte Person (Firma) zum Verkauf von Eintrittskarten sowie von Waren und Dienstleistungen berechtigt.

2. Besetzungs- und Programmänderungen, Veranstaltungsverlegung, -Absage,

2.1. Besetzungs- und Programmänderungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises.

2.2. Bei genereller Absage einer Veranstaltung / eines Workshops wird innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem Termin der Veranstaltung gegen Vorlage der Eintrittskarte der Kaufpreis vom Veranstalter zurückerstattet; bei Verschiebung einer Veranstaltung / eines Workshops behalten die Karten ihre Gültigkeit, eine Rückzahlung des Eintrittsgeldes / Nenngeldes ist nicht vorgesehen. Bei Nichtnutzung des neuen Veranstaltungstermins / Workshoptermins wird ein Gutschein im Wert des Veranstaltungspreises / des Nenngeldes zurückgegeben.

2.3. Sollte eine bereits laufende Veranstaltung abgebrochen werden müssen, kann kein Ersatz gewährt werden.

2.4. Aus wetterbedingten Gründen kann sich der Veranstalter vorbehalten, den Beginn der Aufführung zeitlich zu verschieben.

3. Freiluftveranstaltungen

3.1. Den Besuchern von Freiluftveranstaltungen ist bewusst, dass eine solche Veranstaltung vom Wetter beeinträchtigt sein kann. Die äußeren Bedingungen werden vom Besucher akzeptiert.

3.2. Für spezielle Veranstaltungen werden zusätzliche sogenannte »Schönwetterkarten« ausgegeben. Diese verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Veranstaltung in einen Raum bzw. kleinere Veranstaltungsstätte verlegt wird. Der Kunde erhält gegen Vorlage dieser Karte vom Veranstalter den gezahlten Eintrittspreis zurückerstattet.

3.3. Bei unsicherer Witterung kann sich der Kunde unter der auf der Eintrittskarte vermerkten Telefonnummer informieren, ob und wo die Veranstaltung stattfindet.

4. Späteinlass, Bild- und/oder Tonaufnahmen

4.1. Nach Beginn einer Veranstaltung besteht kein Anspruch mehr auf den in der Eintrittskarte angegebenen Sitzplatz. Verspäteter Einlass kann nur in einer Veranstaltungspause gewährt werden. Bei Veranstaltungen ohne Pause gibt es keinen Späteinlass. Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit.

4.2. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen vor, während und nach der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände, auch für den privaten Gebrauch, sind untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich zu löschen.

4.3. Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigten Personen gemacht werden, erklärt sich der Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass er evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.

5. Sonstiges

5.1. Die Mitnahme von Tieren auf das Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet.

5.2. Vor Konzertbeginn sind Signalfunktionen von elektronischen Armbanduhren abzustellen und Mobiltelefone auszuschalten. Den Anweisungen des vom Veranstalter eingesetzten Personals ist Folge zu leisten.

5.3. Es gibt Spielstätten, die über sehr eingeschränkte Parkmöglichkeiten verfügen. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Es empfiehlt sich, dies bei der Planung der Anreise zu berücksichtigen. Längere Fußwege sind nicht auszuschließen.

5.4. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die LKV aufgrund von Delikten, Vertragsverletzung oder Verschuldens bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht mindestens grob fahrlässig verursacht wurde. Die LKV haftet nur, wenn und soweit ein derart verursachter Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder des Ereignisses unter Berücksichtigung aller bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände vorhersehbar war.

5.5. Es wird zwischen der LKV und dem Kunden vereinbart, dass dieser die Leistungen der LKV grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.

5.6. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag ist Tamsweg, Österreich. Der Kunde kann die LKV nur an dessen Sitz verklagen.

5.7. Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich

5.8. Bei Konzerten kann auf Grund der Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.

5.9. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Veranstaltungsgelände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen.

5.10. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.

Tamsweg, Mai 2021

Robert Wimmer                                                  
Obmann

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